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Stärkung des Chemiewaffenübereinkommens durch neue deutsche Gesetzgebung

Industrieinspektion der OVCW

Industrieinspektion der OVCW, © Frank Jansen

19.03.2024 - Artikel

Das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) zielt als einer der erfolgreichsten multilateralen Abrüstungsverträge auf ein weltweites Verbot chemischer Waffen und die Vernichtung vorhandener Chemiewaffenbestände. Jetzt wurde die deutsche Gesetzgebung zum CWÜ überarbeitet.

Mit der Überarbeitung der deutschen Gesetzgebung zum CWÜ reduziert die Bundesregierung Proliferationsrisiken weiter und geht gleichzeitig als gutes Beispiel für die internationale Gemeinschaft bei der nationalen Umsetzung voran. Damit setzt die Bundesregierung auch den Auftrag aus der Nationalen Sicherheitsstrategie um, sich verstärkt dafür einzusetzen, chemische, biologische und nukleare Risiken einzuhegen.

Anfang März 2024 sind die Änderungen zur nationalen Gesetzgebung zum CWÜ, zu dem Ausführungsgesetz und zu der Ausführungsverordnung, in Kraft getreten. Dabei flossen Erfahrungen aus knapp 30 Jahren bei der Umsetzung des CWÜ ein: aus Industrieinspektionen, dem Handel mit gelisteten Chemikalien und dem Fund alter chemischer Waffen.

Es gibt einige wichtige Änderungen:

So wurde beispielweise für den Fall, dass chemische Waffen oder im CWÜ gelistete Chemikalien gefunden oder gestohlen werden, eine Meldepflicht geschaffen. Dadurch soll die Bevölkerung besser geschützt werden. Zudem wurde unter anderem das bisher auf freiwilliger Basis durchgeführte Verfahren zur Aufklärung von Transferdiskrepanzen, also Abweichungen, die bei Import und Export von gelisteten Chemikalien entstehen, auf eine rechtliche Basis gestellt und ausgestaltet.

Internationale Übereinkommen durch nationale Gesetzgebung stärken

Das 1997 in Kraft getretene Chemiewaffenübereinkommen verbietet die Entwicklung, Herstellung, Besitz, Weitergabe und Einsatz chemischer Waffen. Für eine wirksame Umsetzung des CWÜ und anderer internationaler Übereinkommen ist eine umfassende nationale Gesetzgebung wichtig, da darin die getroffenen Regeln ins nationale Gesetz überführt werden.

Ein konkretes Beispiel: Deutsche Unternehmen, die mit Chemikalien arbeiten, die auch zur Herstellung chemischer Waffen geeignet wären, werden regelmäßig durch die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) inspiziert. Die nationale Gesetzgebung regelt die Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten der Betroffenen.

Bisher haben lediglich 128 der 193 CWÜ-Vertragsstaaten (Stand Juli 2023) eine vollständige nationale Gesetzgebung zum CWÜ. Deutschland wirkt nun mit der Überarbeitung der eigenen Gesetzgebung auch als gutes Beispiel für andere.

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